AGB - F. Münz Gastronomiebedarf

Bei Bestellungen gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferers.

1. Auftragsannahme:

Die Bestellung wird mit der Unterzeichnung des Bestellers bzw. mit Absendung ohne Unterzeichnung per Internet für den Besteller rechtsverbindlich.

Die Annahme eines Auftrages bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer. Die Schriftform gilt als gewahrt, wenn unter Bezugnahme auf die Bestellung des Kunden eine Bestätigung durch den Lieferer erfolgt, wobei die Übermittlung per Telefax bzw. Internet ausreichend ist. Hat der Kunde Einwände gegen die Bestätigung des Auftrages, sind diese unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Lieferfirma.

 

2. Lieferzeit:

Die Vereinbarung einer Lieferzeit bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern bzw. der ausdrücklichen Bestätigung durch den Lieferer. Der Lieferer gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist ihm schriftlich eine Nachfrist von mindestens 15 Werktagen gesetzt hat. Vom Lieferer nicht zu vertretende Umstände können bei Terminüberschreitung nicht angelastet oder Ansprüche daraus abgeleitet werden. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, für welche die nicht vom Lieferer zu vertretenden Umstände vorliegen. Dauern diese Hinderungsgründe länger als 3 Monate, können die Vertragspartner vom Vertrag kostenfrei für den Umfang der noch offenen Lieferung zurücktreten. Der Lieferer ist verpflichtet, die von ihm nicht zu vertretenden Umstände dem Kunden und deren Dauer, soweit möglich, anzuzeigen.

 

3. Lieferung:

Die Lieferung erfolgt frei Hof bzw. Bordsteinkante, falls nichts anderes schriftlich angegeben bzw. vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Sie gelten als selbstständige Lieferungen. Helfen unsere Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden beim Eintransport (über frei Hof bzw. Bordsteinkante hinaus), ist der Auftraggeber für die eventuellen Schäden selbst verantwortlich. Rückgabe/Umtausch von Waren (auch Teilmengen) ist ausgeschlossen, es sei denn, daß dem der Lieferer ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

4. Beanstandungen:

Beanstandungen müssen sofort, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich gegen den Lieferer geltend gemacht werden. Eine Anerkennung der angezeigten Beanstandungen als Mängel bedarf der Schriftform. Erfolgt eine Bestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Beanstandung als unbegründet zurückgewiesen, soweit die Vertragspartner nicht eine längere Prüfungsfrist oder anderes schriftlich vereinbaren. Eine Einstellung von Zahlungen wegen Beanstandungen ist nicht zulässig, wenn es sich um geringfügige Mängel handelt. Für die Dauer des Zahlungsverzuges besteht ein Anspruch zur Behebung von Mängeln nicht, es sei denn, es tritt eine Unverhältnismäßigkeit der gegenüberstehenden Ansprüche ein.

 

5. Anschluß, Aufstellung, Montage

Eintransport, Aufstellung, Anschluß und Montage sind Sache des Bestellers, und von diesem unter Beachtung der Anleitung und Hinweise des Herstellers und Lieferers auf eigene Kosten und Gefahr bzw. entsprechend aller wirksamen gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. Anschlussvoraussetzungen sind Sache des Kunden. Erfolgt die Aufstellung, der Anschluß und die Montage vom Lieferer, ist dies besonders zu vereinbaren. Die dazu notwendige Baufreiheit hat der Kunde zu gewährleisten. Fehlt die Baufreiheit oder können die Leistungen nicht am vereinbarten Liefer-/Montagetermin erbracht werden, weil die Anschlußvoraussetzungen fehlen, erfolgt die Berechnung der dadurch bedingten Aufwendungen.

 

6. Zahlungen:

Zahlungen werden mit Rechnungslegung ohne Abzug und innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist fällig. Die Zahlungen sind einschließlich der ausgewiesenen Mehrwertsteuer auf das Konto 19 340 0027 bei der Volksbank Mittweida BLZ 870 9 6124 zu leisten. Leistet der Kunde innerhalb der Frist nicht, gerät er, ohne daß es einer weiteren Mahnung bedarf, in Verzug. Vom Zeitpunkt des Verzuges ist der geschuldete Betrag entsprechend den gesetzlichen Regelungen, beginnend ab dem ersten des Folgemonats des Eintritts des Verzuges zu verzinsen. Bei vereinbarter Ratenzahlung wird der Gesamtbetrag sofort fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist bzw. das Vergleichs- oder Konkursverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet ist.
Soweit der Besteller nicht ausdrücklich bestimmt, auf welche Verbindlichkeit er Zahlung leistet, ist die Firma F. Münz berechtigt, diese Bestimmung zu treffen.
Barzahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den Lieferer geleistet werden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllung angenommen. Entstehende Diskontzinsen, Spesen usw. fallen dem Kunden zur Last.

 

7. Garantie/Gewährleistung:

Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Anlieferung, bei Einbau, Montage oder Aufstellung durch den Lieferer mit dem Tag der Fertigstellung, grundsätzlich für die Dauer von 12 Monaten für Unternehmer. Die Garantie beträgt 6 Monate, Garantie nur auf Teile, nicht auf Fahrzeit und Arbeitszeit. Bei einzelnen Geräten abweichende Gewährleistungsbestimmungen haben Vorrang. Bei auftretenden Mängeln erfolgt Nachbesserung durch den Lieferer, die zweimal wiederholt werden kann. Die Instandsetzung findet nach Möglichkeit am Standort der jeweiligen Sache statt. Muss, aus welchen Gründen auch immer, die Sache in die Firma des Verkäufers gebracht werden, so gehen in jedem Fall Hin- und Rücktransport auf Rechnung des Kunden. Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf Fehlbedienung, Fremdeingriffe, Schäden durch mangelnde Wartung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter Montage- bzw. Anschlussarbeiten oder übermäßiger Beanspruchung entstanden sind, und Schäden, welche durch äußere Einwirkungen entstanden sind. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile, die einem besonderen Verschleiß unterliegen, wie Dichtungen, Glas- und Porzellanteile, Kontrolllampen u.ä. Ferner haften wir nicht für Folgeschäden, die durch eine gestörte Funktion unserer Ware entstehen. Die Garantiefrist wird durch eine Instandsetzung oder Ersatzteillieferung nicht erneuert oder verlängert. Ausgetauschte, ersetzte Teile oder Geräte gehen in unser Eigentum über. Für gebrauchte Geräte besteht kein Gewährleistungsanspruch. Sofern Entlüftungsanlagen über Abluftkanäle oder einem Kamin abgeschlossen werden, ist eine Garantie für eventuell auftretende Geruchsbelästigung, Geräusche oder anderweitige Auswirkungen ausgeschlossen. Die Garantie beschränkt sich auf die Funktionsfähigkeit des Aggregates. Die bautechnischen Anforderungen für eine Be- oder Entlüftung und Brandschutzanordnungen sind vom Kunden zu erfüllen. Garantieleistungen werden grundsätzlich unter Vorbehalt erbracht. Sollte sich eine Garantieleistung nach Auftragsannahme bzw. während der Ausführung als nicht gerechtfertigt herausstellen, so trägt der Besteller/Auftraggeber die entstandenen Kosten, ohne dass dies zuvor einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

 

8. Haftung

Bei Anlieferung, Aufstellung, Montage haftet der Lieferer für Schäden nur, soweit diese auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beruhen. Für Dritte, die bei der Anlieferung und Montage mitwirken, die nicht beim Lieferer beschäftigt sind, ist die Haftung des Lieferers ausgeschlossen. Die Haftung wird auf den unmittelbaren Schaden, unter Ausschluß von Schäden durch Nutzungs- und Gewinnausfälle, der Höhe nach auf die Deckungsgrenze der Versicherung des Lieferers begrenzt.

 

9. Verlängerter Eigentumsvorbehalt:

Alle gelieferten, einschließlich der installierten Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferers. Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung des Lieferers nicht berechtigt, die Sachen zu verkaufen, verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Im Falle einer gerichtlichen Pfändung hat der Kunde darauf hinzuweisen und den Lieferer sofort telefonisch und nachfolgend schriftlich zu benachrichtigen.

 

10. Transportversicherung:

Der Lieferer ist berechtigt, dem Kunden für die zu liefernden Waren Versicherungsprämien für Transportversicherungen zu berechnen.

 

11. Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist Chemnitz bzw. das für Rossau zuständige Gericht.
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nur für Kaufleute.

 

12. Schriftform:

Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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Kundendienst



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OT Schönborn-Dreiwerden
09661 Rossau / Sachsen

Fon: (03727) 90 21 9
Fax: (03727) 90 22 0

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